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Endlich! – Virtuelle Versammlungen zulässig

Der Bundestag hat beschlossen, dass Eigentümerversammlungen künftig vollständig online durchgeführt werden dürfen.

Mit einer 3/4 Mehrheit ist es der Eigentümergemeinschaft nun möglich dies zu beschliessen. Die Erlaubnis gilt für einen Zeitraum von 3 Jahren.

Eine Einschränkung gilt jedoch: Wird der Beschluss bis 2027 gefasst, muss bis 2028 mindestens einmal jährlich eine Präsenzversammlung abgehalten werden. Durch einstimmigen Beschluss ist es der Gemeinschaft möglich hierauf zu verzichten.

Die hier bereitgestellten Informationen sind ohne Gewähr.
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