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Steckersolargeräte – priviligierte Maßnahme

Der Bundestag hat die Montage eines Steckersolargerätes in den Katalog der priviligierten Maßnahmen aufgenommen.

Damit entscheidet die Gemeinschaft der Eigentümer künftig nicht mehr darüber „ob“ sondern lediglich „wie“ die Montage zu erfolgen hat.

Beschlussantrag weiterhin erforderlich.

Mieter haben gegenüber dem Vermieter künftig ebenfalls Anspruch auf die Installation eines Steckersolargerätes.

Der Bundestag hat am 04.07.2024 das Gesetz beschlossen. Es tritt nach Verkündung in Kraft.

Die hier bereitgestellten Informationen sind ohne Gewähr.
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