Verjährung beginnt bei Schlüsselrückgabe
Der BGH hat entschieden: Die sechsmonatige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Vermieters beginnt bereits mit dem Einwurf der Schlüssel, nicht erst mit dem Ende des Mietverhältnisses. Vermieter müssen die Wohnung deshalb sofort nach Schlüsselerhalt besichtigen und ihre Ansprüche innerhalb von sechs Monaten geltend machen.