Verkauf

Rund um den Verkauf von Wohnungen und Häusern in München: Provisionen, Pflichten der Verwaltung und aktuelle Urteile.

BGH-Urteil: Keine Provision für Hausverwalter

Wer Wohnungen verwaltet, darf für die Neuvermietung keine Maklerprovision verlangen, weder vom Mieter noch vom Vermieter. Der BGH erklärte eine im Verwaltervertrag vereinbarte Provision von zwei Monatskaltmieten je Neuvermietung für unzulässig.

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