BGH-Urteil: Keine Provision für Hausverwalter
Wer Wohnungen verwaltet, darf für die Neuvermietung keine Maklerprovision verlangen, weder vom Mieter noch vom Vermieter. Der BGH erklärte eine im Verwaltervertrag vereinbarte Provision von zwei Monatskaltmieten je Neuvermietung für unzulässig.