WEG-Verwaltung

Aktuelle Urteile und Gesetzesänderungen rund um die Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschlussfassung, Eigentümerversammlung, Jahresabrechnung und bauliche Veränderungen.

Keine Vergleichsangebote bei Anwaltsbeauftragung

Keine Vergleichsangebote bei Anwaltsbeauftragung

Wohnungseigentümergemeinschaften müssen vor der Beauftragung von Rechtsanwälten oder Gutachtern keine Vergleichsangebote einholen. Der BGH begründet das mit den gesetzlich festgelegten Honorarsätzen nach dem RVG, die einen Preisvergleich ohnehin sinnlos machen.

Die Haftung des faktischen Verwalters

Die Haftung des faktischen Verwalters

Wer die Verwaltung nach Ablauf der Bestellung einfach weiterführt, haftet wie ein bestellter Verwalter. Der BGH stellt den faktischen Verwalter pflichtenrechtlich vollständig gleich, einschließlich der Pflicht zur ordnungsgemäßen Vermögensverwaltung.

Privilegierte Maßnahmen

Barrierefreiheit, Ladestationen für Elektrofahrzeuge, Einbruchsschutz, Glasfaseranschluss und Steckersolargeräte gelten als privilegierte Maßnahmen. Die Eigentümergemeinschaft entscheidet dabei nicht mehr über das Ob, sondern nur noch über das Wie der Umsetzung.

Miteigentumsanteil (MEA): Begriffe rund um die WEG

Miteigentumsanteil, Teilungserklärung, Sondereigentum: die wichtigsten Begriffe aus dem Wohnungseigentumsrecht, verständlich erklärt. Der Miteigentumsanteil bestimmt zum Beispiel, wie Kosten in der Jahresabrechnung auf die einzelnen Einheiten umgelegt werden.

Endlich! – Virtuelle Versammlungen zulässig

Eigentümerversammlungen dürfen künftig vollständig online stattfinden, wenn die Gemeinschaft das mit Dreiviertelmehrheit beschließt. Bis 2028 muss allerdings mindestens einmal jährlich eine Präsenzversammlung stattfinden, sofern nicht einstimmig darauf verzichtet wird.

Etwas zu beantragen oder zu prüfen?

Anträge für Wallbox, Balkonkraftwerk und Klimagerät finden Sie als PDF zum Download. Und mit unserem kostenlosen Prüftool gehen Sie Ihre Jahresabrechnung in fünf Schritten selbst durch.

Die Beiträge auf dieser Seite fassen Rechtsprechung und Gesetzesänderungen allgemein zusammen. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.