
Keine Vergleichsangebote bei Anwaltsbeauftragung
Wohnungseigentümergemeinschaften müssen vor der Beauftragung von Rechtsanwälten oder Gutachtern keine Vergleichsangebote einholen. Der BGH begründet das mit den gesetzlich festgelegten Honorarsätzen nach dem RVG, die einen Preisvergleich ohnehin sinnlos machen.




