Kein Anspruch auf Übersendung digitaler Verwaltungsunterlagen (WEG)

Kein Anspruch auf Übersendung digitaler Verwaltungsunterlagen (WEG)

Verwaltungsunterlagen dürfen Eigentümer einsehen, aber nicht als Scan oder Kopie zugeschickt bekommen. Das Landgericht Frankfurt hat seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.

LG Frankfurt/Main, 21.05.2026 – Az. 2-13 S 60/25

Kern des Urteils: Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch darauf, dass der WEG-Verwalter ihm Verwaltungsunterlagen digital zusendet (z. B. als Scan oder Kopie per E-Mail). Das Gericht bestätigte seine bisherige Rechtsprechung:

  • Es besteht lediglich ein Einsichtsrecht in die Verwalterunterlagen – kein weitergehender Anspruch auf Anfertigung und Übersendung von Kopien oder Scans, selbst wenn der Eigentümer die Kosten dafür übernimmt.
  • Der Eigentümer muss die Unterlagen also beim Verwalter einsehen, hat aber keinen Anspruch auf Zusendung.
  • Der Begriff der Einsichtnahme unterscheidet sich von dem Begriff der Überlassung.

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