Verwaltungsunterlagen dürfen Eigentümer einsehen, aber nicht als Scan oder Kopie zugeschickt bekommen. Das Landgericht Frankfurt hat seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.
LG Frankfurt/Main, 21.05.2026 – Az. 2-13 S 60/25
Kern des Urteils: Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch darauf, dass der WEG-Verwalter ihm Verwaltungsunterlagen digital zusendet (z. B. als Scan oder Kopie per E-Mail). Das Gericht bestätigte seine bisherige Rechtsprechung:
- Es besteht lediglich ein Einsichtsrecht in die Verwalterunterlagen – kein weitergehender Anspruch auf Anfertigung und Übersendung von Kopien oder Scans, selbst wenn der Eigentümer die Kosten dafür übernimmt.
- Der Eigentümer muss die Unterlagen also beim Verwalter einsehen, hat aber keinen Anspruch auf Zusendung.
- Der Begriff der Einsichtnahme unterscheidet sich von dem Begriff der Überlassung.