Mietverwaltung

Rechtsprechung rund um die Vermietung: Fristen, Schadensersatz, Betriebskosten und Wohnungsübergabe.

Verjährung beginnt bei Schlüsselrückgabe

Verjährung beginnt bei Schlüsselrückgabe

Der BGH hat entschieden: Die sechsmonatige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Vermieters beginnt bereits mit dem Einwurf der Schlüssel, nicht erst mit dem Ende des Mietverhältnisses. Vermieter müssen die Wohnung deshalb sofort nach Schlüsselerhalt besichtigen und ihre Ansprüche innerhalb von sechs Monaten geltend machen.

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Die Beiträge auf dieser Seite fassen Rechtsprechung und Gesetzesänderungen allgemein zusammen. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.