Nebenkostenprivileg entfällt für Kabelgebühren ab 01.07.2024
Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Kabelgebühren für Anlagen, die bis Ende 2021 errichtet wurden, nicht mehr über die Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden. Vermieter müssen ihre Mieter rechtzeitig und nachweisbar über den Wegfall informieren.