Verjährung beginnt bei Schlüsselrückgabe

Verjährung beginnt bei Schlüsselrückgabe

BGH XII ZR 96/23, 29. Januar 2025

Die 6-Monats-Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Vermieters beginnt mit dem Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten – nicht erst mit dem Ende des Mietverhältnisses.

Das Wichtigste:

  • Schlüsseleingabe = Verjährungsbeginn (auch wenn Vermieter ablehnt)
  • Frist: 6 Monate ab Schlüsseleinwurf
  • Das Mietverhältnis muss noch nicht beendet sein
  • Vorzeitige Rückgabe löst Verjährung aus
  • Mietzahlungsansprüche bleiben unberührt

Was Vermieter tun müssen:

  • Sofort nach Schlüsselerhalt besichtigen
  • Schäden fotografieren
  • Innerhalb von 6 Monaten Ansprüche geltend machen
  • Im Notfall Klage einreichen

Fazit:

Vermieter haben nach Schlüsselrückgabe nur 6 Monate Zeit, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Zeitnahes Handeln ist entscheidend.

Fotos: Quelle „Pexels“

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