Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes wurde eine Anpassung der Betriebskostenverordnung vorgenommen. In der Kurzversion bedeutet es, dass Kabelgebühren ab dem 01.07.2024 nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden können, für Anlage die bis 31.12.2021 errichtet wurden.
Sollte sich der Vermieter nicht dazu entscheiden die Versorgung kostenlos zur Verfügung zu stellen oder aber ein Opt-Out-Vertrag abgeschlossen werden, ist der/die Mieter*in über den Wegfall mit angemessener Frist zu informieren. Es empfiehlt sich den/die Mieter*in persönlich und mit Zustellungsnachweis anzuschreiben, da es sich um eine einseitige Willenserklärung handelt.