Endlich! – Virtuelle Versammlungen zulässig

Der Bundestag hat beschlossen, dass Eigentümerversammlungen künftig vollständig online durchgeführt werden dürfen.

Mit einer 3/4 Mehrheit ist es der Eigentümergemeinschaft nun möglich dies zu beschliessen. Die Erlaubnis gilt für einen Zeitraum von 3 Jahren.

Eine Einschränkung gilt jedoch: Wird der Beschluss bis 2027 gefasst, muss bis 2028 mindestens einmal jährlich eine Präsenzversammlung abgehalten werden. Durch einstimmigen Beschluss ist es der Gemeinschaft möglich hierauf zu verzichten.

Haftungsauschluss:

Die Beiträge in unseren News und Blogs beziehen wir aus seriösen Quellen und haben größte Sorgfalt bei Verfassung und Recherche unserer Beiträge walten lassen. Achten Sie bitte unbedingt auf das Veröffentlichungsdatum und in Kraft treten der Änderung:

Wir möchten Ihnen mit unseren Beiträgen eine erste Orientierung zu bestimmten Themen geben und erbringen keinerlei Rechtsberatung oder sind hierzu befugt. Unsere Beitrage und Tipps erheben keinerlei Anspruch darauf korrekt, vollständig und aktuell zu sein. Wir übernehmen daher keine Haftung für die Verwendung des Inhalts unserer Beiträge. Wir raten daher, für persönliche und individuelle Anfragen in rechtlichen und finanziellen Anliegen, einen Rechts-, Steuer- oder Finanzberater zu beauftragen.