Der Bundestag hat beschlossen, dass Eigentümerversammlungen künftig vollständig online durchgeführt werden dürfen.
Mit einer 3/4 Mehrheit ist es der Eigentümergemeinschaft nun möglich dies zu beschliessen. Die Erlaubnis gilt für einen Zeitraum von 3 Jahren.
Eine Einschränkung gilt jedoch: Wird der Beschluss bis 2027 gefasst, muss bis 2028 mindestens einmal jährlich eine Präsenzversammlung abgehalten werden. Durch einstimmigen Beschluss ist es der Gemeinschaft möglich hierauf zu verzichten.